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Europa ist wie der Rest der Welt mit einer beispiellosen Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit konfrontiert, die sich rasch über den gesamten Kontinent ausbreitet. Die Medien melden regelmäßig die neuesten Betroffenen- und Todeszahlen. Die europäischen und nationalen Behörden haben drastische Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung von Covid-19 zu begrenzen und zu verlangsamen. Beschränkungen für Reisen, Pendlerverkehr und Zusammenkünfte wirken sich erheblich auf zentrale Wirtschaftszweige aus. Zahlreiche Flüge werden annulliert und Schulen, Restaurants und Grenzen schließen. Der Begriff „Lockdown“ beschreibt den neuen Alltag in vielen europäischen Ländern. Und leider gibt es bereits sehr viele Todesfälle.
Die oberste Priorität besteht darin, die Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen in Europa zu minimieren und sicherzustellen, dass die Betroffenen so gut wie möglich versorgt und behandelt werden. Darauf folgt das menschliche Wohlergehen, u. a. in Bezug auf die Sicherung von Arbeitsplätzen und Existenzgrundlagen.
In dieser schwierigen Zeit wird die EUA immer wieder gefragt, wie sich die Covid-19-Maßnahmen auf die Treibhausgasemissionen der EU auswirken. Eine der unbeabsichtigten Folgen solcher abrupter sozioökonomischer Schocks kann eine zusätzliche Verringerung der Treibhausgasemissionen sein. In einigen Teilen Chinas und Europas (z. B. während der „Lockdown“-Phase in Norditalien) wurden auch andere Folgen, wie die vorübergehende Verringerung der Luftverschmutzung, beobachtet.
Die Langzeitbelastung durch Luftverschmutzung trägt bekanntermaßen zu chronischen Lungen- und Herzerkrankungen bei. Trotz der Luftqualität, die in einigen Gebieten aufgrund von Maßnahmen in Zusammenhang mit dem Coronavirus möglicherweise vorübergehend besser ist, könnten Menschen mit derartigen Vorerkrankungen, die langfristig verschmutzter Luft ausgesetzt waren, in diesem Zeitraum noch anfälliger sein.
In vielen unserer Berichte haben wir den Zusammenhang zwischen der Wirtschaftsleistung einiger Wirtschaftszweige und den Umweltauswirkungen hervorgehoben. Die aktuelle Krise wird sich wahrscheinlich stark auf Produktions- und Verbrauchsmuster auswirken und z. B. dazu führen, dass die Nachfrage nach Beförderungsdienstleistungen wie internationalen Flügen und die täglichen Autofahrten zur Arbeit zurückgehen. Um jedoch das Ausmaß, die Dauer sowie einige erwartete und unerwartete Auswirkungen besser verstehen zu können, müssen wir die Daten aus verschiedenen Bereichen analysieren, nachdem wir die Krise überwunden haben. Die EUA plant, diese Zusammenhänge auszuwerten, und wird die Ergebnisse dieser Analyse zu gegebener Zeit veröffentlichen.
Ohne eine grundlegende Umgestaltung unseres Produktions- und Verbrauchssystems dürften die Emissionsrückgänge, die durch solche Wirtschaftskrisen ausgelöst werden, jedoch kurzlebig und mit extrem hohen Kosten für die Gesellschaft verbunden sein. Um Klimaneutralität zu erreichen, beabsichtigt Europa, die Emissionen schrittweise und unumkehrbar zu senken und langfristige Ziele festzulegen, um die Wirtschaft und die Gesellschaft krisensicher zu machen. Heftige Schocks sind nicht Teil dieses Plans. Diese Krise zeigt zudem, warum der Übergang gerecht sein muss. Die am stärksten betroffenen Menschen müssen neue Chancen und Unterstützung erhalten.
Anfang dieses Monats legte Europäische Kommission den Vorschlag für das europäische Klimagesetz vor. Dieser ergänzt die bestehenden Rechtsvorschriften und soll einen langfristigen Rahmen dafür schaffen, dass die Europäische Union bis zum Jahr 2050 klimaneutral wird. Die Europäische Union verfügt bereits über eines der ehrgeizigsten Ziele zur Verringerung der Treibhausgasemissionen, das durch ein umfassendes Legislativpaket unterstützt wird. Das Einzigartige an diesem Vorschlag ist, dass er die Klimaneutralität zu einem rechtsverbindlichen Ziel macht, das bis 2050 erreicht werden muss. Nach der Annahme sind die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten gesetzlich verpflichtet, die Vorschriften einzuhalten und die zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
Die Europäische Union senkt die Treibhausgasemissionen bereits seit drei Jahrzehnten. Die neuste Auswertung der EUA zeigt, dass die Treibhausgasemissionen in der EU im Jahr 2018 um 23,2 % unter den Werten von 1990 lagen. Außerdem wird darin deutlich, dass weitere Anstrengungen und zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, um das aktuelle Ziel für 2030 zu erreichen, das als „mindestens 40-prozentiger Rückgang gegenüber 1990“ definiert ist.
Trotz der Emissionsrückgänge geht aus dem Bericht „Zustand der Umwelt in Europa 2020“ (SOER 2020) hervor, dass sich die Fortschritte in Bezug auf die Verringerung der Treibhausgas- und Industrieemissionen, die Abfallerzeugung, die Verbesserung der Energieeffizienz und den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergiemix verlangsamt haben. Der SOER-2020-Bericht kommt ferner zu dem Schluss, dass wir den Verbrauch und die Herstellung bzw. Erbringung von Waren und Dienstleistungen grundlegend umgestalten müssen, um der Umweltzerstörung und dem Klimawandel zu begegnen. Diese Erkenntnisse bestätigen, dass der Übergang in Schlüsselbereichen wie Energie, Lebensmittel und Mobilität beschleunigt und ausgeweitet werden muss.
Vor diesem Hintergrund wurde der Vorschlag für das europäische Klimagesetz vorgelegt. Dabei handelt es sich um eines der wichtigsten Elemente des europäischen Grünen Deals, mit dem die EU ihre Bemühungen sogar noch intensiviert. In dem Vorschlag ist vorgesehen, dass die Europäische Kommission das aktuelle Ziel für 2030 überprüft und Optionen auslotet, um ein neues Ziel für 2030 festzulegen, dass darin besteht, die Emissionen gegenüber 1990 um 50 % bis 55 % zu senken. Ferner wird dargelegt, wie die Fortschritte bei der Verwirklichung der Klimaneutralität unter anderem auf der Grundlage von EUA-Berichten regelmäßig bewertet werden. Neben den Klimaschutzbemühungen sieht der Vorschlag auch regelmäßige Bewertungen der Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel vor.
Als unabhängiger Wissensanbieter wird die EUA diese Prozesse umfassend unterstützen, indem sie die Fortschritte, die in Europa im Hinblick auf die Klimaneutralität erzielt werden, regelmäßig bewertet.
Diese Klimaziele können nur erreicht werden, wenn die übergeordnete Herausforderung der Nachhaltigkeit angegangen wird. So wie die Europäische Kommission andere Initiativen im Rahmen des „Europäischen Grünen Deals“ verfolgt, unter anderem zu den Themen Kreislaufwirtschaft, Biodiversität und nachhaltiges Finanzwesen, befassen sich unsere Arbeiten mit einer Reihe von Bereichen, um Übergänge zu mehr Nachhaltigkeit zu unterstützen.
Auch wenn Covid-19 zu erheblichen vorübergehenden Emissionssenkungen führt, handelt es sich dabei um eine schwere Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit, die noch andauern wird. Covid-19 und seine vielfältigen Auswirkungen auf unsere Gesellschaft können keinesfalls als positiv wahrgenommen werden. Selbst diejenigen von uns, die auf der Grundlage ihres Fachwissens zur ernsthaften Umgestaltung unseres Produktions- und Verbrauchssystems aufgerufen haben, sollten die massive Stilllegung unserer Gesellschaft nicht als akzeptable Lösung für dringende und systemische Nachhaltigkeitsprobleme sehen.
Die Frage lautet daher nach wie vor: Können wir unsere ehrgeizigen Ziele in den kommenden Jahren erreichen, wenn wir mit den Auswirkungen dieser großen Krise zu schaffen haben? Ich glaube, dass wir das können. Meines Erachtens ist ein sozial gerechter Übergang, der langfristig geplant und umgesetzt wird, der einzige Weg, um eine krisenfeste Gesellschaft mit einer starken und nachhaltigen Wirtschaft aufzubauen. Darüber hinaus sollten und können die Investitionen, die wir zur Abmilderung der wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Krise tätigen werden, vollständig auf unsere langfristigen Nachhaltigkeitsziele abgestimmt sein. Auch in diesen schwierigen Zeiten haben die europäischen Institutionen ihr starkes Engagement für die langfristigen Ziele des „Europäischen Grünen Deals“ bekräftigt. Dies erfordert starke Partner – und genau das beabsichtigt die EUA zu sein.
Hans Bruyninckx
Exekutivdirektor der EUA
Dieser Leitartikel wurde in der Ausgabe vom März 2020 des EUA-Newsletters 01/2020 veröffentlicht.
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