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Europa verdankt der Industrie viele wichtige wirtschaftliche und soziale Errungenschaften Sie produziert Waren und Güter, schafft Arbeitsplätze und sorgt für Steuereinnahmen. Auf der anderen Seite sind die größten europäischen Industrieanlagen jedoch auch verantwortlich für einen großen Anteil der Emissionen an Luftschadstoffen und Treibhausgasen sowie für andere wichtige Umweltauswirkungen, wie z. B. die Freisetzung von Schadstoffen in Wasser und Boden, die Erzeugung von Abfall und den Verbrauch von Energie.
Die Industrie ist eine wesentliche Komponente der europäischen Wirtschaft, aber auch eine Quelle der Umweltverschmutzung. Seit vielen Jahren begrenzt die EU-Umweltpolitik die schädlichen Auswirkungen dieser Verschmutzung auf die Gesundheit des Menschen und die Umwelt. Derzeit zielen unter anderem folgende EU-Vorschriften auf eine Verminderung der industriellen Umweltverschmutzung ab:
Der Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen über die industriebedingte Verschmutzung hat sich in den vergangenen Jahrzehnten deutlich verbessert. Insbesondere das Europäische Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (E-PRTR) bietet ein umfassendes Register der Schadstoffemissionen und Verbringungen von wichtigen industriellen Tätigkeiten. Es enthält Informationen von mehr als 30 000 Industrieanlagen in 33 europäischen Staaten über die Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden sowie die Verbringung außerhalb des Standortes von Abfällen und von in Abwasser enthaltenen Schadstoffen.
Die Einführung von Nachhaltigkeitskriterien soll dazu beitragen, die Auswirkungen der Industrie auf die Umwelt zu verringern. Beispiele für solche Industrieinitiativen sind die weit verbreitete Einführung von Umweltmanagementverfahren durch das europäische Umweltmanagement- und Umweltauditsystem (EMAS) und ISO 14001.
Daneben gibt es verschiedene freiwillige Unternehmensinitiativen zur sozialen Verantwortung der Unternehmen, um über die gesetzlichen Auflagen hinausgehende Ziele in Bezug auf die Gesellschaft und den Umweltschutz zu erreichen. Hierzu zählen die Responsible-Care-Initiative der chemischen Industrie, die Global e-Sustainability Initiative (GeSI), die Materials Stewardship Policy des International Council on Mining & Metal und das Unternehmensnetzwerk CSR Europe.
Auf EU-Ebene nahm die Kommission eine Strategie zur sozialen Verantwortung von Unternehmen an und auf internationaler Ebene bietet die Norm ISO 26000 einen Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen und anderen Organisationen.
Die Europäische Umweltagentur (EUA) unterstützt die Umsetzung und Bewertung von EU-Maßnahmen zur Verminderung industriebedingter Verschmutzung. Zudem fördert sie langfristige Strategien zur Verringerung der Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen dieses Sektors.
Die EUA unterstützt die EU bei der Entwicklung langfristiger Strategien zur Senkung der industriellen Umweltbelastung dadurch, dass sie die Entscheidungsträger berät und informiert. Die Haupttätigkeit der EUA besteht in der Bereitstellung von Daten, die von den europäischen Ländern im Zuge ihrer Berichterstattungspflichten im Rahmen der europäischen Gesetzgebung gemeldet werden. Hierzu zählen:
Die EUA unterstützt die EU bei der Optimierung des Berichtswesens zu Emissionen der Industrie. Dazu zählen Initiativen zur Harmonisierung und Vereinfachung der Berichterstattung von Industrie-Informationen für die EU-Mitgliedstaaten und die Unternehmen - übergreifend für verschiedene Rechtsvorschriften.
Die EUA veröffentlicht zahlreiche Berichte zu den Umweltbelastungen durch die Industrie in Europa. Dazu zählen die alle fünf Jahre erscheinenden Berichte "Die Umwelt in Europa – Zustand und Ausblick (SOER)" sowie spezifische Berichte.
Die Tätigkeiten der EUA im Bereich der industriebedingten Verschmutzung werden in enger Zusammenarbeit mit dem Europäisches Themenzentrum für Luftverschmutzung und Klimaschutz und dem Ländernetzwerk der EUA (Eionet) durchgeführt.
Für den Übergang zu einer umweltgerechteren europäischen Industrie ist ein integrierter Lösungsansatz erforderlich, durch den die Kontrolle von Emissionen direkt an der Quelle gestärkt wird und durch den Anreize für eine Änderung der betrieblichen Verfahren sowie zur Einführung neuer innovativer Technologien gegeben werden.
Die politischen Entscheidungsträger betrachten die Verbesserung der europäischen Wissensgrundlage zur industriebedingten Verschmutzung als Priorität. In Einklang mit der Aarhus-Konvention enthält das 7. Umweltaktionsprogramm das Ziel, Informationen über die Umsetzung der Gesetzgebung zur Kontrolle der Umweltverschmutzung weitreichender und wirkungsvoller zugänglich zu machen. Nach der Industrieemissionsrichtlinie (IED) müssen die Mitgliedstaaten bessere und konsolidierte Daten zu den Industrieanlagen vorlegen.
Die vollständige Umsetzung dieser wirkungsvolleren Gesetzgebung wird dazu beitragen, die Emissionen der Industrie besser kontrollieren zu können.
Im Jahr 2020 werden die Emissionen der unter das EU ETS fallenden Sektoren um 21 % niedriger sein als in 2005. Nach den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Oktober 2014 sollten die Emissionen bis zum Jahr 2030 um 43 % sinken im Vergleich zu 2005.
Langfristig beschreibt der Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa, wie sich die europäische Wirtschaft bis 2050 nachhaltig entwickeln kann. Dort werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie die Ressourcenproduktivität verbessert und das Wachstum von der Ressourcennutzung entkoppelt werden können. Damit soll ein Weg aufgezeigt werden, wie bis zum Jahr 2050 die Treibhausgasemissionen um 80 % unter den Wert von 1990 gesenkt werden können. Dabei soll die Bindung an bestimmte Technologien vermieden werden (Lock-in Effekt). Das 2015 vorgelegte Paket zur Kreislaufwirtschaft ist ein Aktionsprogramm mit Maßnahmen, die den gesamten Zyklus umfassen: von der Herstellung und dem Verbrauch bis zum Abfallmanagement und dem Markt für Sekundärrohstoffe. Die Maßnahmen umfassen die Aufnahme eines Leitfadens zur Kreislaufwirtschaft und der bewährten Verfahren zur Wiederverwendung von Wasser in die entsprechenden Referenzdokumente der IED zu den besten verfügbaren Techniken (sogenannte BREFs‘).
Derzeit evaluiert die Kommission die E-PRTR Verordnung innerhalb des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit (REFIT), um zu prüfen, ob die Verordnung nach wie vor den Anforderungen entspricht. Diese Bewertung wird voraussichtlich Ende 2016 veröffentlicht. Zudem wird eine umfassende Eignungsprüfung der in der Gesetzgebung verankerten Umweltüberwachung und -berichterstattung durchgeführt, um konkrete Maßnahmen für eine optimierte, einfache und wirkungsvolle Überwachung und Berichterstattung im Rahmen der Umweltgesetzgebung zu ermitteln. Die Vorstellung der Ergebnisse und möglicher Vorschläge für das weitere Vorgehen wird für Ende 2017 erwartet.
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