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Wir sehen uns jedoch aktuell mit einem stetigen Rückgang der Biodiversität konfrontiert, der tiefgreifende Folgen für die Natur und das menschliche Wohlergehen hat. Die Hauptursachen für diesen Rückgang sind Veränderungen in natürlichen Lebensräumen aufgrund intensiver landwirtschaftlicher Produktionssysteme; Bautätigkeit; Abbau von Rohstoffen; Überbeanspruchung von Wäldern, Meeren, Flüssen, Seen und Böden; Eindringen invasiver Arten; Umweltverschmutzung und zunehmend globale Klimaveränderung. Da die Biodiversität für die Nachhaltigkeit unserer Welt und unserer menschlichen Existenz eine so große Rolle spielt, ist dieser stetige Rückgang umso besorgniserregender.
In Europa wird die Biodiversität seit der Ausbreitung von Landwirtschaft und Tierzucht vor über 5 000 Jahren durch menschliche Aktivität geformt. Die landwirtschaftlichen und industriellen Revolutionen im Laufe der vergangenen 150 Jahre haben jedoch zu drastischen und immer schnelleren Veränderungen bei der Landnutzung, zur Intensivierung der Landwirtschaft, zur Urbanisierung und zu Flächenstilllegungen geführt. Dies hat wiederum zur Aufgabe zahlreicher Praktiken (z. B. traditioneller landwirtschaftlicher Methoden) geführt, die zur Aufrechterhaltung von Landschaften mit großer Biodiversität beitrugen.
Der hohe Pro-Kopf-Verbrauch und die umfangreiche Müllproduktion in Europa haben zur Folge, dass die Auswirkungen unseres Handelns auf die Ökosysteme weit über unseren eigenen Kontinent hinausreichen. Der Lebensstil in Europa ist stark von der Einfuhr von Ressourcen und Waren aus der ganzen Welt abhängig, was oftmals die nicht nachhaltige Ausbeutung von natürlichen Ressourcen außerhalb Europas vorantreibt.
Die neuen globalen und EU-weiten Ziele, bis zum Jahr 2020 dem Rückgang der Biodiversität Einhalt zu gebieten und diesen umzukehren, sind ehrgeizig. Um sie zu erreichen, sind eine bessere Umsetzung von politischen Entscheidungen, eine bessere Koordination zwischen den einzelnen Fachbereichen, bessere Ansätze zur Bewirtschaftung von Ökosystemen und ein tiefgreifenderes Verständnis für den Wert der Biodiversität erforderlich.
Obwohl auf verschiedenen Ebenen anerkannt wurde, dass das Ziel, dem Rückgang der Biodiversität Einhalt zu gebieten, noch nicht erreicht ist, hat eine derartige Zielsetzung gewiss das öffentliche Bewusstsein gesteigert. Seit dem Jahr 2001 haben sich die Strategien gegen den Rückgang der Biodiversität und die Indikatoren zur Bewertung von Fortschritten erheblich verbessert.
Biodiversitätsstrategie - Vision und Kernziel |
Mithilfe der EU Biodiversitätsstrategie 2020 werden die Biodiversitätsanforderungen stärker in die Entwicklung und Durchführung der sektoralpolitischen Maßnahmen integriert. Mit ihren sechs Zielen trägt die Strategie den Aspekten Natur (Ziel 1), Ökosysteme und deren Wiederherstellung (Ziel 2), nachhaltige Nutzung der europäischen Natur, der Land- und Meeresressourcen über die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft (Ziele 3 und 4), dem Problem gebietsfremder Arten (Ziel 5) und den globalen Auswirkungen der EU (Ziel 6) Rechnung. Die Biodiversitätsstrategie bis 2020 trägt zur Erreichung der auf das Naturkapital bezogenen Zielsetzung des siebten Umweltaktionsprogramms (7. UAP) bis 2020 mit dem Titel „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“ bei, das im Januar 2014 in Kraft trat und einen Leitfaden für die europäische Umweltpolitik bis 2020 bietet. Die langfristigen Visionen beider Programme reichen bis 2050.
Die Biodiversitätsstrategie 2020 knüpft an den EU-Aktionsplan zur Biodiversität des Jahres 2006 an, stützt sich auf die Erfahrungen von dessen Durchführung und setzt noch ehrgeizigere Ziele. Darüber hinaus entspringt sie aus und steht vollständig im Einklang mit der Konvention über die biologische Vielfalt der Vereinten Nationen, der wichtigsten globalen politischen Maßnahme zur Unterbindung des Rückgangs der Biodiversität und damit zum Aufhalten des Verlusts der Ökosystemleistungen bis 2020.
Im Oktober 2010 traten 193 Vertragsparteien der Konvention über die biologische Vielfalt der Vereinten Nationen, einschließlich der EU und all ihrer Mitgliedstaaten, auf einer Konferenz in Japan zusammen. Bei dieser 10. Konferenz der Vertragsparteien der Konvention wurde eine Reihe von wegweisenden Einigungen formuliert, einschließlich der sogenannten „Aichi-Ziele“, die einen Rahmen für Länder schaffen, um wichtige Maßnahmen zur Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen sowie deren Leistungen auf den Weg zu bringen.
Als Vertragspartei des Übereinkommens muss die EU ihre eigene Biodiversitätspolitik mit diesen internationalen Verpflichtungen in Einklang bringen. Diesem Umstand wird im 7. UAP und dessen strategischem Ziel bis 2020 sowie dessen Vision für 2050 Rechnung getragen. Die Vision für 2030, die in den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung festgelegt ist, beinhaltet eine Erweiterung und Bekräftigung der politischen Prozesse, insbesondere hinsichtlich der Integration dieser Ziele in sektoralpolitische Maßnahmen.
Bei der im Jahr 2015 durchgeführten Halbzeitüberprüfung der Biodiversitätsstrategie 2020 gelangte man zu dem Schluss, dass sich der Rückgang der Biodiversität und der Abbau der Ökosystemleistungen in der EU seit Veröffentlichung des Grundlagenberichts zur Biodiversität der EU aus dem Jahr 2010 (EU 2010 Biodiversity Baseline) insgesamt verschlechtert hat. Dies wird auch durch den Bericht der EUA, The European Environment – State and Outlook 2020 (Die Umwelt in Europa – Zustand und Ausblick 2015), bestätigt. Eine derartige Verschlechterung steht im Einklang mit weltweiten Trends und hat schwerwiegende Auswirkungen auf die Fähigkeit der Biodiversität, den menschlichen Bedarf zukünftig zu decken. Zwar zeigen viele lokale Erfolge, dass Maßnahmen vor Ort positive Ergebnisse zutage bringen, doch müssen diese Beispiele im größeren Rahmen umgesetzt werden, um messbare Auswirkungen auf die negative Gesamttendenz zu haben.
Die Naturschutzpolitik der EU stützt sich vorwiegend auf zwei Rechtsvorschriften: die Vogelschutzrichtlinie und die Habitat-Richtlinie. Diese beiden Richtlinien bilden die Grundlage für Natura 2000, ein Netzwerk von Naturschutzgebieten zum Schutz von Arten und Lebensräumen die von besonderem Interesse für Europa sind.
Für Binnen- und Meeresgewässer gibt es zwei entsprechende Rahmenrichtlinien: die Wasserrahmenrichtlinie und die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Mit diesen wurden Ziele festgelegt, die vorsehen, dass die biotischen und abiotischen Elemente von Ökosystemen zur Umsetzung der Ziele der Biodiversitätsstrategie 2020 und des 7. UAP im Hinblick auf Biodiversität und Ökosysteme sowie deren Leistungen beitragen.
Aktivitäten der Europäischen Umweltagentur
Die EUA arbeitet aktiv daran, politischen Entscheidungsträgern und EU-Bürgern die aktuellsten verfügbaren Informationen zur Biodiversität und zu den Ökosystemen in Europa bereitzustellen. Das übergeordnete Ziel der EUA auf diesem Gebiet ist es, die Entwicklung und Umsetzung von politischen Strategien mithilfe von Daten, Informationen/Indikatoren und Bewertungen (welche eine Analyse der Arten und Lebensräume sowie weitgefasstere Bewertungen von Ökosystemen und deren Leistungen beinhalten) zu unterstützen und mit Informationen zu versorgen.
Die EUA unterstützt die vorstehend genannten Naturschutzrichtlinien mittels Berichterstattung über Reportnet und das Biodiversity Data Centre (Datenzentrum für Biodiversität) und arbeitet eng mit dem Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz(Eionet) der EUA und dem European Topic Centre on Biodiversity (dem Europäischen Themenzentrum für Biodiversität) zusammen. Zu den wichtigsten Tätigkeiten gehören:
Es ist eine Weiterentwicklung der Informationssysteme der EUA notwendig, um die Naturschutzrichtlinien zu erfüllen und den Strategien zur Biodiversität in der EU und weltweit Rechnung zu tragen. Insbesondere wird das Europäische Informationssystem für Biodiversität, ein Webportal für die Sammlung von Informationen über die Biodiversität in Europa (d. h. Strategien, Daten und Bewertungen) an einem zentralen Ort, von der EUA weiterentwickelt.
Die EUA wird außerdem weiter an der Entwicklung von Indikatoren und Bewertungen auf der Grundlage von soliden, zeitgemäßen und politisch relevanten Methoden arbeiten. Dies wird auch die Anforderungen umfassen, die sich aus der Analyse der Wirksamkeit der politischen Maßnahmen ergeben (insbesondere aus der Halbzeitüberprüfung der Biodiversitätsstrategie bis 2020 und aus den subglobalen/regionalen Bewertungen der Ökosysteme), sowie die Unterstützung für Plattformen, die eine Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Politik auf europäischer und globaler Ebene bieten, wie z. B. die Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services (IPBES).
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