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Press Release
Eine weitere Verbesserung der europäischen Badegewässerqualität erfordert die Einbeziehung der Bürger. Dies bedeutet zunächst, herauszufinden und zu verstehen, in welchem Zustand sich die Umwelt derzeit befindet, und dann die zuständigen Behörden aufzufordern, für besseres Wasser zu sorgen. Durch unsere internetgestützten Instrumente erhalten die Bürger einfachen Zugang zu Umweltinformationen und eine Plattform, um sich zu äußern.
Die Leiterin der Europäischen Umweltagentur, Frau Prof. Jacqueline McGlade
Hierzu erklärte EU-Umweltkommissar Janez Potočnik: „Durch die Rechtsvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten hat sich die Qualität der Badegewässer in der EU in den letzten 30 Jahren erheblich verbessert, aber unsere Arbeit ist noch nicht abgeschlossen. Trotz der jahrzehntelangen hohen Qualität der Badegewässer müssen wir uns weiterhin bemühen, das Erreichte zu erhalten und zu verbessern.“
Die Leiterin der Europäischen Umweltagentur, Frau Prof. Jacqueline McGlade, ergänzte: „Eine weitere Verbesserung der europäischen Badegewässerqualität erfordert die Einbeziehung der Bürger. Dies bedeutet zunächst, herauszufinden und zu verstehen, in welchem Zustand sich die Umwelt derzeit befindet, und dann die zuständigen Behörden aufzufordern, für besseres Wasser zu sorgen. Durch unsere internetgestützten Instrumente erhalten die Bürger einfachen Zugang zu Umweltinformationen und eine Plattform, um sich zu äußern.“
Die Bemühungen um Verbesserung der Badegewässer sind im Rahmen der Bestrebungen der EU zu sehen, im Einklang mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Rahmenrichtlinie für die Meeresumwelt einen guten Umweltzustand zu erreichen.
Von den 20 000 Badestränden, die 2009 EU-weit geprüft wurden, lagen zwei Drittel an der Küste und der Rest an Flüssen und Seen. An der Küste stieg die Zahl der Badegebiete, in denen die verbindlichen Werte (Mindestqualitätsanforderungen) eingehalten wurden, von 80 % im Jahr 1990 auf 96 % im Jahr 2009. Bei den Binnengewässern stieg dieser Anteil mit 52 % auf 90 % noch stärker an.
Zwischen 2008 und 2009 ging die Zahl der Badegewässer, die den Mindestvorschriften entsprachen, leicht zurück; dabei sank die Zahl der betreffenden Küstengewässer um einen Prozentpunkt und die der Binnengewässer um drei Prozentpunkte. Die Einhaltung der strengeren „Leitwerte“ stieg zwischen 2008 und 2009 um etwas weniger als einen Prozentpunkt auf 89 %, fiel aber bei den Binnengewässern um weniger als drei Prozentpunkte auf 71 %. Solche jährlichen Schwankungen waren aber in den vorangegangenen Jahren nicht ungewöhnlich.
In Frankreich, Griechenland, Portugal und Zypern entsprachen fast alle Küstenbadegewässer den strengeren Leitwerten[1]. Nur 2 % der Küstenbadegewässer in der EU wurden 2009 gesperrt, die meisten davon in Italien. Die Qualität der Binnengewässer weist stärkere Unterschiede auf, aber die überwiegende Mehrzahl der Standorte in Finnland, Frankreich, Deutschland und Schweden entsprach ebenfalls den Leitwerten.
Zur Feststellung der Wasserqualität werden die Badegewässer anhand einer Reihe von physikalischen, chemischen und biologischen Parametern geprüft. Die Mitgliedstaaten müssen die in der Badegewässerrichtlinie[2] festgesetzten verbindlichen Werte einhalten, können aber auch die (nicht verbindlichen) strengeren Leitwerte zugrunde legen.
2006 trat eine neue Badegewässerrichtlinie[3] in Kraft, mit der die Parameter und die Überwachungsvorschriften an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst wurden. In der neuen Richtlinie spielt die Information der Öffentlichkeit über die Qualität der Badegewässer eine größere Rolle. Bis 2015 müssen die Mitgliedstaaten die neue Richtlinie vollständig umsetzen, aber 14 Mitgliedstaaten (Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Schweden, die Slowakei, Spanien, Ungarn und Zypern) haben ihre Badegewässer schon in der Badesaison 2009 nach den Anforderungen der neuen Richtlinie überwacht.
[1] Wegen Verzögerungen bei der Auftragsvergabe für das Überwachungsprogramm konnten in Griechenland 830 der im Jahr 2008 überwachten Badegewässer 2009 nicht ausreichend untersucht werden, so dass sie bei den EU-weiten Ergebnissen nicht berücksichtigt wurden.
[2] Richtlinie 76/160/EWG über die Qualität der Badegewässer.
[3] Richtlinie 2006/7/EG über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung.
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