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Im EUA-Briefing „Ausblick 2030 – Lässt sich die Zahl der durch Verkehrslärm beeinträchtigten Menschen um 30 % senken?“ wird die Umsetzbarkeit des im Null-Schadstoff-Aktionsplan vorgesehenen Lärmreduktionsziels in zwei Szenarien – einem optimistischen und einem weniger ehrgeizigen – bewertet.
Aus dem EUA-Briefing geht hervor, dass – selbst wenn die derzeit den lokalen Behörden zur Verfügung stehenden Lärmminderungsmaßnahmen auf hohem Niveau umgesetzt werden – die Zahl der durch Verkehrslärm stark beeinträchtigten Menschen bis 2030 nur um etwa 19 % verringert würde. Einige Beispiele für Maßnahmen, die in diesem optimistischen Szenario enthalten sind, sind die Herabsetzung von innerstädtischen Tempolimits, eine Elektrifizierung von 50 % des Fahrzeugbestands, Instandhaltungsmaßnahmen und Schienenschleifen, leisere Flugzeuge und Nachtflugverbote. Bei den Szenarien werden Änderungen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf EU-Ebene nicht berücksichtigt, da die Entwicklung und Durchführung solcher Änderungen einen erheblichen Zeitaufwand erfordern würden.
Das weniger ehrgeizige Szenario sieht ein bescheideneres Maßnahmenpaket vor, wie die Einhaltung der geltenden EU-Lärmvorschriften für Kraftfahrzeuge, eine Elektrifizierung von 25 % der Fahrzeugflotte und verbesserte Lande- und Startverfahren für Luftfahrzeuge. Bei diesem Szenario ist zu erwarten, dass die Zahl der von Lärm betroffenen Menschen aufgrund der prognostizierten Zunahme des Straßen-, Schienen- und Luftverkehrs um 3 % steigt.
Um größere Fortschritte bei der Verringerung der Lärmbelastung zu erzielen, sind weitere Anstrengungen zur Bekämpfung des Straßenverkehrslärms erforderlich. Um das Ziel des Null-Schadstoff-Aktionsplans zu erreichen, müssten die Maßnahmen nicht nur auf Gebiete mit akuten Lärmproblemen abzielen, sondern auch auf Gebiete mit moderateren Lärmpegeln. Eine Kombination aus Maßnahmen, darunter neue oder strengere Lärmschutzvorschriften für den Straßenverkehr, eine bessere Stadt- und Verkehrsplanung sowie eine erhebliche Verringerung des innerstädtischen Straßenverkehrs, könnte den Weg zur Erreichung des Ziels ebnen.
Das EUA-Briefing enthält zudem fünf Fallstudien zur Reduzierung des Verkehrslärms aus Berlin (Straßengestaltung), Madrid und Florenz (Flüsterasphalt und Lärmschutzwände), Monza (Umweltzonen), der Schweiz (lärmdämpfende Gummiplatten im Gleisbett und leisere Zugbremsen) und Zürich (Tempolimits).
Das EUA-Briefing basiert auf dem Bericht des Europäischen Themenzentrums für menschliche Gesundheit und Umwelt zum Thema Prognose der gesundheitlichen Auswirkungen von Verkehrslärm – Zwei Szenarien für das Jahr 2030.
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