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Die Investitionen, die für die Finanzierung des Übergangs der EU-Wirtschaft zu einer klimaneutralen, klimaresilienten, ressourceneffizienten und gerechten Wirtschaft erforderlich sind, gehen weit über die Kapazitäten von Regierungen und Steuerzahlern hinaus. Aus diesem Grund hat die EU eine Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen vorgelegt, die für die Mobilisierung, Ausweitung und Kanalisierung privater Investitionen in nachhaltigere Technologien und Unternehmen sowie für die langfristige Finanzierung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums von entscheidender Bedeutung sein wird.
Ein nachhaltiges Finanzwesen spielt eine Schlüsselrolle bei der Verwirklichung der politischen Ziele im Rahmen des europäischen Grünen Deals sowie der Erfüllung der internationalen Verpflichtungen der EU in Bezug auf Klima- und Nachhaltigkeitsziele.
In einem nachhaltigen Finanzwesen wird bei Investitionsentscheidungen umweltbezogenen, sozialen und ordnungspolitischen Erwägungen Rechnung getragen. Im Rahmen der umweltbezogenen Erwägungen ist zu bestimmen, ob die Investitionen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, Vermeidung von Umweltverschmutzung, Förderung der Kreislaufwirtschaft oder Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen würden. Weitere Aspekte sind Menschenrechtsfragen, Arbeitsbeziehungen und Investitionen in Gemeinschaften.
Ziel der Strategie ist es, Investitionen zu fördern und zu erleichtern, die wesentlich zu den Umweltzielen beitragen und weiter gefasste Nachhaltigkeitsziele fördern. Eine Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen ist erforderlich, um den Finanzsektor selbst nachhaltiger zu machen und die Finanzierung der Nachhaltigkeitswende der Wirtschaft zu verbessern.
Die EU hat erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Rahmenbedingungen für die Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen zu entwickeln, einschließlich rechtlicher und nicht rechtlicher Maßnahmen, die auf den Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums von 2018 und die Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen aus dem Jahr 2021 im Rahmen des europäischen Grünen Deals zurückgehen.
Wichtige Rechtsvorschriften wie die Taxonomie-Verordnung, die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor und die EU-Verordnung hinsichtlich EU-Referenzwerten für den klimabedingten Wandel wurden bereits im Rahmen des Aktionsplans für nachhaltige Finanzierung erlassen.
Das Vorschlagspaket der EU für ein nachhaltiges Finanzwesen ist umfassend und in vielerlei Hinsicht wegweisend. Die EU ist bestrebt, ein breit angelegtes Konzept für ein nachhaltiges Finanzwesen zu verfolgen, bei dem die wichtigsten Ansatzpunkte berücksichtigt werden und durch das die Förderung von Nachhaltigkeit durch das Finanzsystem erheblich verändert werden kann. Die Vorschriften und Verordnungen konzentrieren sich auf eine Reihe verschiedener Akteure, Finanzprodukte und -instrumente.
Ein wichtiges Element ist die verbesserte Offenlegung der Leistung von Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen und Finanzprodukten im Hinblick auf den Grad ihrer ökologischen Nachhaltigkeit, ihrer Gefährdung durch Nachhaltigkeitsrisiken usw. – d. h. mehr Transparenz als Motor für den Wandel, damit für alle ersichtlich ist, welche Investitionen nachhaltig sind, und ein Beitrag, um das Risiko von Greenwashing („Grünfärberei“) zu verringern.
Durch ihre aktive Beteiligung und Mitwirkung in einer Reihe von Expertengruppen, die die Europäische Kommission bei ihrer Arbeit zum Aktionsplan für nachhaltige Finanzierung und seine Komponenten wie der EU-Taxonomie unterstützen, hat die EUA einen Beitrag zur Gestaltung der EU-Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen geleistet. Die EUA ist ständiges Mitglied der Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen, die im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung eingerichtet wurde und die Kommission berät. Die EUA übt zudem eine Beratungsfunktion für spezifische Themen im Zusammenhang mit der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten aus.
Die EUA war an der hochrangigen Expertengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen 2016–2018 beteiligt, die 2018 maßgeblich am Aktionsplan mitwirkte, und leistete durch ihre Teilnahme an der technischen Sachverständigengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen (im Zeitraum 2018–2020) einen Beitrag zu Entwicklung der EU-Taxonomie für nachhaltige Tätigkeiten. Sie ist seit 2020 ständiges Mitglied der Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen.
Die EUA setzt sich weiterhin aktiv für politische Entwicklungen ein, die darauf abzielen, Kapitalflüsse in nachhaltige Tätigkeiten umzulenken, indem sie eine Reihe von politischen Prozessen der EU unterstützt, einschließlich der Standards für die Berichterstattung im Rahmen der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen.
In der Taxonomie sind die Bedingungen festgelegt, unter denen eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig angesehen werden kann. Es werden die technischen Kriterien für Umweltleistungsniveaus und soziale Mindestgarantien für eine Liste von Tätigkeiten definiert, die erfüllt sein müssen, wenn diese rechtlich als ökologisch nachhaltig eingestuft werden sollen.
Bei der Taxonomie geht es in erster Linie um die Offenlegung, wobei Unternehmen, die unter die EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen fallen, offenlegen müssen, wie ihre Wirtschaftstätigkeiten die Taxonomie-Kriterien erfüllen und welcher Anteil ihrer Tätigkeiten als ökologisch nachhaltig eingestuft werden kann. Die Offenlegungspflichten gelten auch für künftige Investitionen dieser Unternehmen.
Beispielsweise müssen Banken ihre „Green Asset Ratio“ offenlegen, die den Anteil der in taxonomie-konforme Wirtschaftstätigkeiten investierten Vermögenswerte an ihrem Gesamtvermögen angibt. Die Taxonomie wird sich auch auf die Offenlegung von Informationen zu Finanzprodukten auswirken und neue Finanzprodukte mit Nachhaltigkeitsmerkmalen zur Folge haben.
Eines der Hauptziele eines nachhaltigen Finanzwesens besteht darin, Kapitalflüsse zu nachhaltigeren Wirtschaftstätigkeiten umzulenken, und die Überwachung dieser Kapitalströme wird als Indikator dafür, ob das System tatsächlich nachhaltiger wird, immer wichtiger.
Im Rahmen der Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen 2021 wird die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit der Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen und den EU-Finanzaufsichtsbehörden einen soliden Überwachungsrahmen entwickeln. Diese Arbeiten sollen 2023 beginnen.
Die EU ist bei der Schaffung eines umfassenden politischen Rahmens für ein nachhaltiges Finanzwesen international führend. Angesichts des internationalen Charakters der Finanzmärkte beeinflusst die EU auf diese Weise auch andere Akteure, und es findet eine intensive Zusammenarbeit mit Drittländern statt, beispielsweise im Rahmen der G20 und der Internationalen Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen.
Ein vollständig nachhaltiges Finanzsystem ist von einer vollständig nachhaltigen Wirtschaft abhängig und umgekehrt. Beides ist derzeit nicht der Fall. Das Zusammenspiel zwischen Maßnahmen, die auf die Realwirtschaft ausgerichtet sind, und Maßnahmen, die auf das Finanzsystem abzielen, wird von entscheidender Bedeutung sein, um sicherzustellen, dass wir in allen Bereichen eine Transformation zu mehr Nachhaltigkeit erreichen.
Wie viele andere Dinge ist auch das Finanzsystem wirklich global ausgelegt, sodass auch andere Regionen und Länder ihren Beitrag zur Ökologisierung ihrer Volkswirtschaften leisten müssen. Das Erreichen umfassender Nachhaltigkeit ist nach wie vor eine große Herausforderung, aber das Streben nach mehr Nachhaltigkeit in der gesamten Wirtschaft ist angesichts der Klima- und Umweltherausforderungen, mit denen wir konfrontiert sind, unverzichtbar.
Andreas Barkman
Experte der EUA für ein nachhaltiges Finanzwesen
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