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Nichtindustrielle Emissionen – der Schlüssel für die Einhaltung der Kioto-Ziele

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Press Release Veröffentlicht 09.11.2009 Zuletzt geändert 03.06.2016
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Ein heute von der Europäischen Umweltagentur veröffentlichter Bericht zeigt, dass die Europäische Union und bis auf eine Ausnahme alle Mitgliedstaaten auf dem Wege sind, ihre Verpflichtungen aus dem Kioto-Protokoll zur Begrenzung und Senkung der Treibhausgasemissionen zu erfüllen.

Eine solche Leistung sollte alle Länder ermutigen, sich auf eine erheblich stärkere Reduzierung der globalen Emissionen zu einigen und diesen Dezember in Kopenhagen ein globales Abkommen zu schließen.

Exekutivdirektorin der EUA, Professorin Jacqueline McGlade

Während das Protokoll fordert, dass die EU-15-Staaten ihre durchschnittlichen Emissionen von 2008 bis 2012 um 8 % unter die Werte von 1990 senken, deuten die letzten Hochrechnungen darauf hin, dass sogar eine weitergehende Senkung um insgesamt mehr als 13 % unter die Werte des Bezugsjahrs erreicht wird.

In einer Stellungnahme zu den Ergebnissen erklärte die Exekutivdirektorin der EUA, Professorin Jacqueline McGlade:

"Es ist ermutigend, dass die klimaverändernden Emissionen in Europa voraussichtlich weiterhin rückläufig sein werden und die Ziele des Kioto-Protokolls übererfüllt werden. Eine solche Leistung sollte alle Länder ermutigen, sich auf eine erheblich stärkere Reduzierung der globalen Emissionen zu einigen und diesen Dezember in Kopenhagen ein globales Abkommen zu schließen. Verpflichtungen zu einschneidenden Emissionsreduzierungen sind dringend erforderlich, wenn wir unsere Chancen wahren wollen, die Erderwärmung unter 2 °C zu halten."

Der EUA-Bericht zeigt, dass die Senkungen im Zeitraum 2008-2012 durch eine Kombination verschiedener Maßnahmen erreicht werden: neben der Verfolgung bestehender und zusätzlicher Politiken erwerben Regierungen Gutschriften aus emissionsreduzierenden Projekten außerhalb der EU, Teilnehmer des EU‑Emissionshandelssystems (EU ETS) handeln mit Emissionszertifikaten, und es werden forstwirtschaftliche Maßnahmen eingeleitet, die der Atmosphäre Kohlenstoff entziehen. Am Handelssystem beteiligen sich in erster Linie Industriezweige mit hohen Kohlenstoffemissionen, die etwa 40 % der Treibhausgasemissionen in der EU erzeugen.

Schaut man weiter in die Zukunft, könnten etwa drei Viertel des unilateralen EU-Ziels, die Emissionen bis 2020 um 20 % unter die Werte von 1990 zu senken, durch innerstaatliche Maßnahmen erreicht werden (d. h. ohne den Erwerb von Gutschriften außerhalb der EU).

Der Bericht unterstreicht die Bedeutung des EU ETS, das den Mitgliedstaaten hilft, ihre Ziele zu erreichen. Er betont aber auch, dass die Regierungen sich darauf konzentrieren müssen, die Emissionen in nicht vom ETS erfassten Sektoren wie Verkehr, Landwirtschaft und private Haushalte zu reduzieren.

Wie kann die EU die erwarteten Reduzierungen erreichen?

Dem Bericht zufolge tragen verschiedene Faktoren zur Gesamtreduzierung von mehr als 13 % in der EU-15 bei:

  • Die bestehenden Politiken und Maßnahmen für den Zeitraum 2008-2012 könnten 6,8 Prozentpunkte zur Gesamtreduzierung beitragen.

  • Setzen die Mitgliedstaaten wie geplant zusätzliche Maßnahmen ein, könnte die Gesamtreduzierung 8,5 % betragen. Dies hängt allerdings zu großen Teilen von den gemeinsamen Bemühungen der Hauptemissionsländer ab (Frankreich, Deutschland, Spanien und das Vereinigte Königreich).

  • Nutzen Regierungen die flexiblen Kioto-Mechanismen, könnte dies weitere 2,2 Prozentpunkte zur Reduzierung beitragen.

  • Die Absorption von Kohlenstoff durch verbesserte Kohlenstoffsenken (z. B. bessere Forstwirtschaft) könnte die Reduzierung um noch einen Prozentpunkt erhöhen.

  • Der Erwerb von Emissionsgutschriften und Zertifikaten durch Teilnehmer des EU ETS dürfte schließlich zu einer Reduzierung um weitere 1,4 Prozentpunkte führen.

Mögliche weitere Emissionssenkungen durch wirtschaftliche Rezession

Fünf EU-15-Mitgliedstaaten (Frankreich, Deutschland, Griechenland, Schweden und das Vereinigte Königreich) haben ihre innerstaatlichen Emissionen bereits unter ihre Zielvorgaben gesenkt. Nur Österreich wird sein Emissionsziel unter den derzeitigen Bedingungen wahrscheinlich nicht erreichen und muss seine Bemühungen intensivieren, Emissionen in nicht vom ETS erfassten Sektoren zu senken.

Alle anderen Mitgliedstaaten und die EUA-Mitgliedsländer mit Emissionszielen aus dem Kioto-Protokoll gehen davon aus, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen können.

Die Mitgliedstaaten haben begonnen, den kürzlichen wirtschaftlichen Rückgang in ihren Hochrechnungen zu berücksichtigen, doch stellt der Bericht fest, dass die Treibhausgasemissionen kurzfristig noch immer überschätzt werden könnten. Damit könnte die Rezession zu weiteren Emissionssenkungen führen.

Links (nur in Englisch):

 

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Pressereferent
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Gülçin Karadeniz
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Hinweise für die Redaktion:

  1. Kyoto-Ziele der EU: Das Kyoto-Ziel der EU-15 besteht darin, die Emission von Treibhausgasen bis 2012 auf 8 % unter das Niveau des Basisjahres zu senken (siehe unten). Innerhalb dieses Gesamtziels haben die EU-15-Mitgliedstaaten differenzierte Reduktionsziele; einige sollten ihre Emissionen senken, anderen ist ein begrenzter Anstieg gestattet. Die neuen Mitgliedstaaten haben eigene Ziele, ausgenommen Zypern und Malta, die keine Zielvorgaben haben. Diese Ziele können die Länder durch unterschiedliche Mittel erreichen.
  2. Basisjahremissionen: Nach dem Kyoto-Protokoll ist das Treibhausgasemissionsniveau im "Basisjahr" maßgeblicher Ausgangspunkt für die Beurteilung der Fortschritte bei den einzelstaatlichen Emissionen in EU-15 und allen Mitgliedstaaten, die ein Kyoto-Ziel verfolgen. Die EU-27 haben kein Kyoto-Ziel, und somit kann in Diskussionen über Fortschritte auf dem Weg zu den Kyoto-Zielen kein aggregiertes Basisjahr für die EU-27 angewendet werden. Dabei ist das Basisjahr genau genommen kein „Jahr“, sondern das Emissionsniveau, von dem aus die Senkungen erfolgen. Bei Kohlendioxid, Methan und Stickoxiden ist 1990 das Basisjahr für alle EU-15-Mitgliedstaaten. Bei fluorierten Gasen können die EU-15-Mitgliedstaaten stattdessen aber auch die Emissionswerte von 1995 verwenden. Zwölf der 15 Mitgliedstaaten haben sich für 1995 als Basisjahr entschieden.
  3. EU-Emissionshandelssystem: Das EU-Emissionshandelssystem ist das politische Instrument der Europäischen Union zur Bewältigung des Klimawandels; es hilft der Industrie, ihre CO2-Emissionen auf kosteneffektive Weise zu senken und fordert einen Grenzwert für alle großen CO2-Emissionsquellen. Die Basisjahremissionen in EU-15 werden durch das Emissionshandelssystem um schätzungsweise 3,4 % gesenkt.
  4. Innerstaatliche Politiken und Maßnahmen: Innerstaatliche Politiken und Maßnahmen werden innerhalb der Staatsgrenzen eines Landes umgesetzt. Hierzu gehören die Förderung der Elektrizitätsgewinnung aus erneuerbaren Energien, Verbesserungen der Energieeffizienz, die Förderung der Biokraftstoffnutzung im Verkehr, die Reduzierung der durch Personenkraftwagen verursachten Kohlendioxidemissionen, die Rückgewinnung von Deponiegasen und die Reduzierung von fluorierten Gasen.
  5. Kyoto-Mechanismen: Das Kyoto-Protokoll sieht marktgestützte Mechanismen vor, die den Industriestaaten helfen, ihre Kyoto-Ziele zu erreichen, indem sie sich die Reduktion der Emissionen in anderen Ländern zunutze machen. Mithilfe dieser Mechanismen können die Mitgliedstaaten untereinander mit Emissionen handeln oder durch von ihnen finanzierte Projekte zur Reduzierung der Emissionen in anderen Ländern Gutschriften erhalten. Außerdem fördern diese Mechanismen den Transfer von Technologien mit niedrigem Kohlendioxidausstoß in andere Länder. Weitere Informationen zu den Kyoto-Mechanismen finden Sie auf der UNFCCC-Website.

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