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See all EU institutions and bodiesDas im Rahmen des sechsten Umweltaktionsplans initiierte Programm „Saubere Luft für Europa“ (CAFE) bietet eine langfristige, strategische und integrierte politische Beratung zum Thema Luftverschmutzung. Die Thematische Strategie zur Luftreinhaltung aus dem Jahr 2005 – unterstützt durch das Programme CAFE – legt ehrgeizige, aber kosteneffiziente Ziele und Maßnahmen für die europäische Luftqualitätspolitik bis 2020 fest.
Auf der Ebene der Mitgliedstaaten legt die Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen (NEC-Richtlinie) Emissionshöchstmengen (Grenzwerte) für die Emissionen von vier wichtigen Luftschadstoffen fest, die schädlich für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sind (Stickstoffoxide, Schwefeldioxid, flüchtige organische Verbindungen außer Methan sowie Ammoniak). Die Europäische Kommission wird Ende 2008 eine überarbeitete NEC-Richtlinie vorschlagen. Weitere Einzelheiten sind hier abrufbar.
Andere wichtige EU-Rechtsvorschriften haben zum Ziel, die Emissionen von Luftschadstoffen aus bestimmten Quelle zu verringern, zum Beispiel:
Auf internationaler Ebene wird das Thema Luftschadstoffemissionen auch durch das UNECE-Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (LRTAP) und seine Protokolle behandelt. Das Göteborg-Protokoll für eine Vielzahl von Schadstoffen im Rahmen des LRTAP-Übereinkommens enthält nationale Emissionshöchstmengen, die mit denen der NEC-Richtlinie der EU identisch oder weniger ehrgeizig sind.
Die neue EU-Richtlinie über Luftqualität, die Richtlinie über die Luftqualität und saubere Luft für Europa, stellt eine der wichtigsten Maßnahmen für die Bekämpfung der Luftverschmutzung im Rahmen der Thematischen Strategie zu Luftreinhaltung dar. Sie ist die erste EU-Richtlinie, die Grenzwerte für Feinstaubkonzentrationen für PM2,5 enthält. Außerdem konsolidiert sie verschiedene bestehende Rechtsvorschriften über Luftqualität in einer einzigen Richtlinie. Die einzelnen Regierungen haben zwei Jahre Zeit (ab dem 11. Juni 2008), um das nationale Recht an die Bestimmungen der Richtlinie anzupassen.
Bis dahin behält der bestehende EU-Rechtsrahmen für Luftqualität seine Gültigkeit. Diesen Rechtsvorschriften enthalten Festlegungen gesundheitsbasierter Normen und Ziele für eine Reihe von Luftschadstoffen und umfassen:
Weitere Informationen zu Strategien und Rechtsvorschriften über Luftverschmutzung: Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission
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