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Briefing
Die Badegewässerqualität in Europa hat sich in den letzten Jahrzehnten deutlich verbessert. Die im Rahmen der Badegewässerrichtlinie (EU, 2006) eingeführte systematische Überwachung und Bewirtschaftung, hohe Investitionen in kommunale Kläranlagen und Verbesserungen bei der Abwasserbehandlung führten zu einer drastischen Reduzierung der Schadstoffe, die durch unbehandeltes oder nur teilweise behandeltes kommunales Abwasser verursacht wurden. Dank dieser unablässigen Bemühungen ist es heute möglich, auch in urbanen und früher stark verschmutzten Oberflächengewässern zu baden. Hier wird deutlich, was solide und gut umgesetzte Strategien bewirken können.
Quelle: WISE-Datenbank zur Badegewässerqualität (Angaben aus den Jahresberichten 2019 der EU-Mitgliedstaaten 1, Albaniens und der Schweiz).
Hinweis: Die Bewertung bezieht sich auf 22 295 Badegewässerstellen in Europa, die der EUA für die Badesaison 2019 gemeldet wurden. In den EU-Mitgliedstaaten waren dies insgesamt 21 981 Badegewässer (Österreich: 261, Belgien: 115, Bulgarien: 95, Kroatien: 988, Zypern: 113, Tschechische Republik: 153, Dänemark: 1 022, Estland: 54, Finnland: 301, Frankreich: 3 348, Deutschland: 2 291, Griechenland: 1 634, Ungarn: 257, Irland: 147, Italien: 5 535, Lettland: 57, Litauen: 117, Luxemburg: 17, Malta: 87, Niederlande: 724, Polen: 606, Portugal: 614, Rumänien: 50, Slowakei: 32, Slowenien: 47, Spanien: 2 234, Schweden: 438, Vereinigtes Königreich: 644). Außerhalb der EU wurden 314 Badegewässer gemeldet (Albanien: 119 und Schweiz: 195). In Polen wurden nur 187 von insgesamt 606 Badegewässern einer Qualitätsbewertung unterzogen. Die meisten Badegewässer wurden neu ausgewiesen und es lagen dafür noch keine vollständigen Datensätze für eine Bewertung vor. Aus diesem Grund ist der Anteil der als „ausgezeichnet“ eingestuften Badegewässer in diesem Land geringer.
Im Jahr 2019 waren von 22 295 Badestellen in Europa 84,6 % in einer „ausgezeichneten“ Qualität (Tabelle 1). In fünf Ländern wiesen mindestens 95 % der Badegewässer eine ausgezeichnete Qualität auf: Zypern, Österreich, Malta, Griechenland und Kroatien. Weiterhin wurden in Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Rumänien und Slowenien alle bewerteten Badegewässer 2019 mit einer Mindestqualität von „ausreichend“ bewertet (Abbildung 2).
Eine der wichtigsten Anforderungen der Richtlinie ist sicherzustellen, dass alle Badegewässer bis 2015 mindestens die Qualität „ausreichend“ erreichen. Dieser Mindestqualitätsstandard wurde in der Badesaison 2019 von 95 % aller Badegewässer in der EU erreicht, was einem geringfügigen Rückgang gegenüber 2018 (95,4 %) entspricht (Abbildung 2). Dieser Rückgang ist bedingt durch die Ausweisung neuer Badegewässer, welche bislang noch nicht eingestuft wurden.
Quelle: WISE-Datenbank zur Badegewässerqualität (Angaben aus den Jahresberichten 2019 der EU-Mitgliedstaaten 1, Albaniens und der Schweiz).
Hinweis: Die Bewertung erfolgte gemäß den Bestimmungen von Anhang I und Anhang II der Badegewässerrichtlinie und anhand einer ausreichenden Anzahl von Proben von Escherichia coli und intestinalen Enterokokken pro Bewertungszeitraum über die letzten vier Badesaisons. Die Anforderungen an die Überwachung sind in Anhang IV der Richtlinie dargelegt. Für neu ausgewiesene Badestellen oder solche, an denen Bewirtschaftungsmaßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität durchgeführt wurden, ist der Bewertungszeitraum möglicherweise kürzer als vier Jahre. Badegewässer, für die eine Qualitätsbewertung nicht möglich ist, werden wie folgt eingestuft: „nicht genügend Proben“ (für die Badesaison 2019 oder im gesamten Bewertungszeitraum lagen nicht genügend Proben vor); „neue Badegewässer“ (eine Einstufung ist noch nicht möglich, da das Badegewässer neu ausgewiesen wurde und ein vollständiger Datensatz noch nicht zur Verfügung steht), oder „Badegewässer mit Veränderungen“ (eine Einstufung ist, nachdem Veränderungen mit Auswirkungen auf die Wasserqualität vorgenommen wurden, noch nicht möglich). In Polen wurden 419 (70 %) von 606 der Badegewässer nicht eingestuft. Die meisten davon wurden neu ausgewiesen und es lagen dafür noch keine vollständigen Datensätze vor.
Der Anteil der Badegewässer mit ausgezeichneter Wasserqualität in der EU hat sich seit 2013 geringfügig verändert und ist von 85,2 % auf 87,4 % für Küstenbadegewässer und von 76,5 % auf 79,1 % für Binnenbadegewässer gestiegen. Generell ist die Qualität von Küstenbadegewässern aufgrund des höheren Wasseraustauschs und dem damit verbundenen besseren Selbstreinigungsvermögens in den Küstenregionen besser als die Qualität in den Binnenbadegewässern. Viele dieser Badegewässer Mitteleuropas befinden sich an kleineren Seen und Weihern sowie an Flüssen mit geringer Fließgeschwindigkeit, die insbesondere im Sommer infolge starker Niederschläge anfälliger für kurzzeitige Verschmutzungen sind. Tabellen mit den Ergebnissen der Badegewässerqualität 2019 pro Land liegen für Küsten- und für Binnenbadegewässer getrennt vor.
Quelle: WISE-Datenbank zur Badegewässerqualität (Angaben aus den Jahresberichten 2019 der EU-Mitgliedstaaten 1).
Hinweis: In der Badesaison 2019 waren in der EU 15 032 Küsten- und 6 949 Binnenbadegewässer ausgewiesen. In den Vorjahren fiel der Anteil der Küsten- und der Binnenbadegewässer ähnlich aus wie 2019: zwei Drittel waren Küsten- und ein Drittel Binnenbadegewässer. Die genauen Zahlen sind dem Bericht Qualität der europäischen Badegewässer 2018 zu entnehmen.
Im Jahr 2019 wiesen 294 bzw. 1,3 % der Badegewässer in der EU eine mangelhafte Wasserqualität auf (Abbildung 3). Zwar ist der Anteil der Badestellen mit mangelhafter Qualität seit 2013 leicht gesunken, doch es gibt nach wie vor Probleme mit diesen Badegewässern oder mit Badegewässern, die häufig von kurzzeitigen Verschmutzungen betroffen sind. Hier ist es besonders notwendig, die Verschmutzungsquellen im jeweiligen Einzugsgebiet zu identifizieren, zu bewerten und integrierte Wasserbewirtschaftungsmaßnahmen zu ergreifen. An Badegewässern, für die die Herkunft der Verschmutzung schwierig zu ermitteln ist, sind spezielle Untersuchungen zu den Verschmutzungsursachen erforderlich.
In sechs Ländern wiesen mindestens 3 % der Badegewässer eine mangelhafte Qualität auf: Albanien (sieben Badegewässer, 5,9 %), Estland (drei Badegewässer, 5,6 %), Ungarn (10 Badegewässer, 3,9 %), Niederlande (24 Badegewässer, 3,3 %), Irland (fünf Badegewässer, 3,4 %) und Slowakei (ein Badegewässer, 3,1 %). In Albanien ist die Zahl der Badegewässer mit mangelhafter Wasserqualität seit 2015 von 31 (39,1 %) auf sieben Badegewässer erheblich zurückgegangen. Diese Verbesserung wurde durch den Bau von fünf Kläranlagen erreicht.
Das Baden in Gewässern mit schlechter Wasserqualität kann zu Erkrankungen führen. Alle Badegewässer mit mangelhafter Wasserqualität müssen in der darauffolgenden Saison für den Badebetrieb geschlossen werden. Außerdem sind Maßnahmen zu ergreifen, um die Verschmutzung zu verringern und das Gesundheitsrisiko für die Badegäste zu beseitigen.
Bewirtschaftungsmaßnahmen sind hauptsächlich in Badegewässern mit nur einer ausreichenden oder mangelhaften Wasserqualität durchzuführen. In der Richtlinie sind folgende Anforderungen an die Mitgliedstaaten aufgeführt:
Einführung angemessener Bewirtschaftungsmaßnahmen, einschließlich eines Badeverbots oder des Abratens vom Baden, um die Badenden keiner Verschmutzung auszusetzen;
Beschreibung der Ursachen des Nichterreichens der „ausreichenden“ Qualität;
Durchführung angemessener Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung oder Beseitigung der Ursachen der Verschmutzung (z.B. die Umsetzung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser zur Reduzierung der Verschmutzung aus Regenüberläufen);
Warnhinweis für die Öffentlichkeit und zusätzliche Unterrichtung über die Gründe für die Verschmutzung und die auf der Grundlage des Badegewässerprofils ergriffenen Maßnahmen.
Wird ein Badegewässer gemäß der Richtlinie in mindestens fünf aufeinanderfolgenden Jahren als „mangelhaft“ bewertet, ist es mit einem dauerhaften Badeverbot bzw. mit einem dauerhaften Warnhinweis zu versehen, mit dem vom Baden abgeraten wird. 2019 traf dies auf 55 Badegewässer zu: 36 in Italien, acht in Spanien, vier im Vereinigten Königreich, zwei in Frankreich und jeweils eine Stelle in der Tschechischen Republik, Dänemark, Irland, den Niederlanden und Schweden.
Von den 289 Badegewässern mit mangelhafter Wasserqualität im Jahr 2018 wurden auch im Jahr 2019 noch 190 als „mangelhaft“ eingestuft. Von den verbleibenden Badegewässern haben sich 61 auf mindestens „ausreichend“ verbessert. Die übrigen 38 Badestellen wurden entweder aus dem Überwachungsprogramm ausgenommen oder konnten wegen zu geringer Qualitätsdaten nach der Umsetzung von Maßnahmen noch nicht bewertet werden.
Gemäß den Anforderungen der Badegewässerrichtlinie wurden die Badegewässer in der Saison 2019 von den europäischen Ländern überwacht. Dazu wiesen die Länder vor Beginn der Badesaison ihre Badestellen aus, legten die Dauer der Badesaison fest und erstellten einen Überwachungszeitplan.
Die örtlichen und nationalen Behörden entnahmen während der Badesaison Wasserproben und untersuchten sie auf die beiden Bakterien Escherichia coli und intestinale Enterokokken, die auf Verschmutzungen des Wassers beispielsweise durch Abwässer aus Kläranlagen oder aus Gebieten mit hohem Viehbestand hinweisen. Verschmutztes Wasser kann Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben und bei Verschlucken zu Magenbeschwerden und Durchfall führen. Je nach der ermittelten Anzahl von Bakterien wurde die Badegewässerqualität dann als „ausgezeichnet“, „gut“, „ausreichend“ oder „mangelhaft“ eingestuft.
Dank der erfolgreichen Umweltpolitik und den in der Richtlinie vorgeschriebenen Anforderungen zur Bewirtschaftung und der Umsetzung von Maßnahmen ist der Anteil europäischer Badegewässer mit der Mindestqualität „ausreichend“ zu Beginn der Richtlinie im Jahr 1991 von 74 % auf über 95 % im Jahr 2003 gestiegen und seither auf diesem hohen Niveau geblieben (siehe Bericht der EUA Qualität der europäischen Badegewässer 2018).
In einem demnächst veröffentlichten Bericht der EUA („Bathing Water Management in Europe“) werden Beispiele für Verbesserungen der Badegewässerqualität in den letzten vierzig Jahren aufgrund der Einführung der Badegewässerrichtlinie vorgestellt. Der Bericht zeigt den Wert und die Bedeutung von Badegewässern für das Leben der europäischen Bürgerinnen und Bürger. Er zeigt weiterhin auf, wie wir Badestellen in den kommenden Jahrzehnten schützen und wiederherstellen auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Belastungen durch den Klimawandel oder der Umweltbelastung durch Plastik in den Gewässern.
Sieht die Badegewässerrichtlinie eine Überwachung von Viren vor?
Zur Bewertung der Gesundheitsrisiken sind nationale Behörden nach Maßgabe der Europäischen Badegewässerrichtlinie dazu verpflichtet, regelmäßig die Badegewässer hinsichtlich der mikrobiellen Fäkalindikatoren Escherichia coli und intestinale Enterokokken zu überwachen. Derzeit sind in der Richtlinie keine viralen Indikatoren als Parameter vorgegeben.
Ist das Schwimmen an europäischen Badegewässern sicher?
Abwässer, die in Küsten- und andere sensible Gebiete gelangen, müssen in der EU nach Maßgabe der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser nach sehr strengen Vorgaben (einschließlich Desinfektion) aufbereitet werden. Der Weltgesundheitsorganisation zufolge liegen keine Nachweise darüber vor, dass das COVID-19-Virus über das Kanalnetz – mit oder ohne Abwasserbehandlung – übertragen wird (WHO, 2020a; WHO, 2020b). Die Zentren für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten der Vereinigten Staaten (Centers for Disease Control and Prevention of the United States, CDC) weisen darauf hin, dass aufgrund der vorliegenden Informationen das Risiko einer Übertragung des Virus SARS-CoV-2 über eine sachgerecht konzipierte und gewartete Kanalisation als gering angesehen wird (CDC, 2020).
Kann sich COVID-19 am Strand ausbreiten?
Informationen über die Sicherheit von Badestellen und die in der kommenden Badesaison an den jeweiligen offenen Badestellen getroffenen Sicherheitsmaßnahmen sollten bei den Strandbetreibern, Strandwärtern und/oder zuständigen nationalen und lokalen Behörden eingeholt werden. Darüber hinaus kann es dieses Jahr aufgrund des Risikos der Verbreitung von COVID-19 zu einem eingeschränkten Besuch von Badestellen kommen.
Nach der derzeitigen Faktenlage wird das Virus COVID-19 in erster Linie durch Tröpfchen- und Schmierinfektion übertragen (WHO, 2020c). Die Risiken einer Verbreitung des COVID-19-Virus am Strand hängt von der Zahl der Menschen ab, die sich an der entsprechenden Badestelle befinden sowie von der Umsetzung der von den nationalen Behörden herausgegebenen Leitlinien (etwa räumliche Distanzierung oder Hygienemaßnahmen wie Händewaschen). Die Bürger sollten stets die Leitlinien und Anweisungen ihrer lokalen und nationalen Behörden befolgen.
Die Bevölkerung wünscht sich mehr Möglichkeiten, um in Flüssen und Seen ihrer nahen Umgebung zu baden und das die Wasserqualität an den Badestellen entsprechend verbessert wird. Während der Badesaison 2019 wurden 306 neue Badestellen in ganz Europa ausgewiesen. Es ist erfreulich, dass sich 60 % dieser Badestellen an Flüssen und Seen befinden, wo die Auflagen für die Kontrolle der Wasserqualität äußerst streng sind. Die Qualität neu ausgewiesener Badestellen wird allerdings erst dann bestimmt, wenn genügend Proben vorliegen. Dies kann bereits im ersten Jahr der Aufnahme des Badebetriebs erfolgen, wenn die Häufigkeit der Kontrollen hoch genug ist.
Die höchste Zahl neu ausgewiesener Badestellen 2019 verzeichnet Polen (130, davon 101 Binnenbadegewässer). Insgesamt verfügt Polen über 606 Badestellen, davon 130 mit ausgezeichneter Qualität. Allerdings wurden immerhin 419 noch keiner Qualitätsbewertung unterzogen. Dabei handelt es sich entweder um neue Stellen, oder es liegen aus anderen Gründen nicht genügend Proben vor. Dies erklärt den geringen Gesamtanteil von Badestellen mit ausgezeichneter Qualität in Polen (Abbildung 1).
Die Qualität von Badegewässern spiegelt den Erfolg der Umsetzung vieler wasserbezogener umweltpolitischer Maßnahmen wider. Bereits seit vielen Jahren werden in unterschiedlichen Bereichen Maßnahmen ergriffen, etwa in der Reinigung von Abwässern aus Wohngebieten und Industrieanlagen und in der Bekämpfung von Schadstoffen aus landwirtschaftlichen Tätigkeiten. Heutzutage ist die Belastung der Badegewässer durch Abwässer erheblich niedriger als in der Vergangenheit. In vielen Regionen Europas liegt das vorrangig an einem steigendenden Anteil der Bevölkerung und der Industrie, die an Abwasseraufbereitungsanlagen angeschlossen sind sowie einem steigenden Anteil von Abwasser, welches mit einer dem technischen Stand hohen Abwasserreinigungsleistung (dritte Reinigungsstufe) aufbereitet wird (EUA, 2017).
Gemäß Anhang IV der Badegewässerrichtlinie sind die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, Überwachungszeitpläne mit folgenden Anforderungen zu erstellen:
Die Mitgliedstaaten müssen gemäß der Richtlinie geeignete Medien und Technologien einschließlich des Internet nutzen, um Informationen zu verbreiten. Heutzutage verfügen die Länder über nationale oder lokale Internetseiten mit detaillierten Informationen zu den jeweiligen Badegewässern. Diese Seiten beinhalten zumeist eine Kartenansicht mit Suchfunktion und ermöglichen so dem Nutzer Einblick in die Überwachungsergebnisse an den Badestellen in Echtzeit als auch für zurückliegende Badesaisons.
Auf europäischer Ebene stehen der Öffentlichkeit Informationen auf der Internetseite der EUA zu Badegewässern zur Verfügung. Nutzer können die Qualität der Badegewässer anhand einer interaktiven Karte nachschauen, Daten und Länderberichte herunterladen und nähere Einzelheiten über einen Link zum nationalen Online-Badegewässerprofil erkunden und mit vorangegangenen Jahren vergleichen.
1. Die Ergebnisse basieren auf Daten aus dem Jahr 2019 inklusive der Daten aus dem Vereinigten Königreich. Diese sind in den Ergebnissen und Daten über Badegewässer für die „EU-Mitgliedstaaten“ enthalten.
Badegewässerrichtlinie. Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EWG, ABl. L 64 vom 4.3.2006, S. 37–51.
CDC, 2020. Centers for Disease Control and Prevention. Water and COVID-19 FAQs. Information about Drinking Water, Recreational Water and Wastewater (online). Verfügbar unter: (https://www.cdc.gov/coronavirus/2019-ncov/php/water.html Abgerufen am 4. Mai 2020.
EUA, 2017. Kommunale Abwasserbehandlung (online). Verfügbar unter: https://www.eea.europa.eu/data-and-maps/indicators/urban-waste-water-treatment/urban-waste-water-treatment-assessment-4 Abgerufen am 26. April 2020
EUA, 2019. Qualität der europäischen Badegewässer 2018 (online). Verfügbar unter: https://www.eea.europa.eu/de/publications/qualitaet-der-europaeischen-badegewaesser-2018 Abgerufen am 26. April 2020
Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser, ABl. L 135 vom 30.5.1991, S. 40 – 52
WHO, 2020a. Water, sanitation, hygiene, and waste management for the COVID-19 virus. Wissenschaftlicher Kurzbericht. 19. März 2020. (Online). Verfügbar unter: https://www.who.int/publications-detail/water-sanitation-hygiene-and-waste-management-for-covid-19 Abgerufen am 4. Mai 2020
WHO, 2020b. Water, sanitation, hygiene, and waste management for the COVID-19 virus. Vorläufiger Leitfaden. 23. April 2020. (Online). Verfügbar unter: https://apps.who.int/iris/bitstream/handle/10665/331846/WHO-2019-nCoV-IPC_WASH-2020.3-eng.pdf Abgerufen am 4. Mai 2020
WHO, 2020c. Modes of transmission of virus causing COVID-19: implications for IPC precaution recommendations. Wissenschaftlicher Kurzbericht. 29. März 2020. Online. Verfügbar unter: https://www.who.int/publications-detail/modes-of-transmission-of-virus-causing-covid-19-implications-for-ipc-precaution-recommendations Abgerufen am 4. Mai 2020
Tabelle 1: Qualität der europäischen Badegewässer 2019
Die Ergebnisse basieren auf Daten aus dem Jahr 2019 inklusive der Daten aus dem Vereinigten Königreich. Diese sind in den Ergebnissen und Daten über Badegewässer für die „EU-Mitgliedstaaten“ enthalten.
Hinweise: * Badegewässer, die seit 2017 neu ausgewiesen wurden, sind in der Spalte „neue Badestellen 2017 – 2019“ aufgeführt, da der für die Bewertung notwendige Datensatz über vier Jahre (2016 – 2019) nicht vollständig vorliegt; dies ist auch dann der Fall, wenn genügend Proben in einem kürzeren Zeitraum erhoben wurden. ** Falls an einem Badegewässer innerhalb des letzten Bewertungszeitraums die in der Badegewässerrichtlinie Artikel 4 Absatz 4 Buchstabe b beschriebenen Änderungen eingetreten sind, wird der Bewirtschaftungsstatus „Qualitätsveränderungen“ zugewiesen. Dieser Status wird zugewiesen, bis der vollständige vier Jahre umfassende Datensatz vorliegt, nachdem die Veränderungen wirksam wurden.
Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union hatte keine Auswirkungen auf die Erstellung dieses Berichts. Sofern nichts anderes angegeben ist, wurden die vom Vereinigten Königreich gemeldeten Daten in allen hierin enthaltenen Analysen und Bewertungen berücksichtigt.
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