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In ihrer Strategie zur nachhaltigen Entwicklung aus dem Jahr 2001 setzte sich die EU das Ziel, bis 2010 den Verlust der biologischen Vielfalt einzudämmen und Lebensräume und natürliche Systeme wiederherzustellen. Die Mitteilung der Europäischen Kommission über die biologische Vielfalt aus dem Jahr 2006 gibt den wesentlichen politischen Rahmen vor. Sie verleiht dem Ziel für 2010 eine dringend erforderliche Dynamik, legt die Verantwortlichkeiten der EU-Einrichtungen und der Mitgliedstaaten im Detail fest und formuliert ein ehrgeiziges politisches Konzept und einen Aktionsplan mit Vorschlägen für konkrete Maßnahmen.
„While climate change takes up much of the media attention, in one fundamental way biodiversity loss is an even more serious threat. This is because the degradation of ecosystems often reaches a point of no return — and because extinction is forever.“ (Der Klimawandel zieht die Aufmerksamkeit der Medien stark auf sich, aber in einer grundlegenden Hinsicht ist der Verlust der biologischen Vielfalt eine noch ernstere Bedrohung: Die Schädigung von Ökosystemen erreicht häufig einen Punkt, von dem aus es kein Zurück mehr gibt — und ausgestorbene Arten sind für immer verloren.)
Stavros Dimas, EU-Kommissar für Umwelt, Grüne Woche 2006
Die Naturschutzpolitik der EU basiert auf zwei wichtigen Rechtsvorschriften:
Diese beiden Richtlinien bilden die Grundlage für das Natura-2000-Netz, ein EU-weites Netzwerk von Naturschutzgebieten zum Schutz von Arten und Lebensräumen von besonderem europäischen Interesse. Die Naturschutzpolitik der EU wird durch ein besonderes Finanzinstrument, den Fonds LIFE-Nature, unterstützt.
Der Verlust der biologischen Vielfalt wird in erster Linie durch sektorale Aktivitäten verursacht. Die Gemeinschaftsstrategie zur Erhaltung der Artenvielfalt aus dem Jahr 1998 konzentriert sich spezifisch auf die Integration von Aspekten der biologischen Vielfalt in sektorbezogene politische Strategien, einschließlich der Bereiche Schutz natürlicher Ressourcen, Landwirtschaft, Fischerei, Regionalpolitik und Raumplanung, Wälder, Energie und Verkehr, Tourismus, Entwicklung und wirtschaftliche Zusammenarbeit.
Die folgenden politischen Strategien auf EU-Ebene sind ebenfalls für die biologische Vielfalt relevant:
Im Jahr 1992 verpflichtete sich die internationale Gemeinschaft durch das Übereinkommen über die biologische Vielfalt der Vereinten Nationen dazu, den Verlust der biologischen Vielfalt zu bekämpfen. Als Reaktion billigten die Länder, die an der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa beteiligt waren, die Europäische Strategie zu biologischer und landschaftlicher Vielfalt. Im Rahmen des Prozesses „Umwelt für Europa“ der Ministerkonferenz ist diese Strategie die einzige Plattform für eine gesamteuropäische Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Verlusts der biologischen Vielfalt.
Im Jahr 2002 wurde das weltweite Ziel, den gegenwärtigen Verlust der biologischen Vielfalt bis 2010 deutlich zu verlangsamen, im Übereinkommen über die biologische Vielfalt und auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg gebilligt. 2003 beschlossen die Umweltminister aus ganz Europa in der Entschließung von Kiew zur biologischen Vielfalt, den Verlust der biologischen Vielfalt bis 2010 einzudämmen.
Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt sieht eine Verpflichtung vor, auf nationaler Ebene eine Planung zum Erhalt der biologischen Vielfalt durchzuführen. Die Länder müssen nationale Strategien entwickeln, in denen beschrieben ist, wie die Ziele des Übereinkommens zu erreichen sind, und die Maßnahmen, die zur Erreichung dieser Ziele getroffen werden, müssen in entsprechenden Aktionsplänen festgelegt werden. Eine Liste dieser nationalen Strategien und Aktionspläne zur Erhaltung der biologischen Vielfalt ist auf der Website des Übereinkommens über die biologische Vielfalt verfügbar.
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