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HelpCenter FAQ
Gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist die Europäische Kommission dafür zuständig sicherzustellen, dass das Recht der Europäischen Gemeinschaften ordnungsgemäß angewandt wird. Jeder kann bei der Europäischen Kommission Beschwerde gegen einen EU-Mitgliedstaat über eine Maßnahme einlegen, die als mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar gilt. Eine Beschwerde ist allerdings nur dann zulässig, wenn sie sich auf einen Verstoß eines Mitgliedstaats gegen das Unionsrecht bezieht. Weitere Informationen können Sie folgenden Webseiten entnehmen: Eine Beschwerde auf EU-Ebene einreichen; und Complaints, petitions and other sources of infringement information (Beschwerden, Petitionen und andere Informationsquellen über Vertragsverletzungen).
Beachten Sie, dass Sie sich immer zuerst an Ihre lokalen, regionalen und/oder nationalen Behörden wenden sollten.
For references, please go to https://eea.europa.eu./de/help/haeufig-gestellte-fragen-faq/wie-reiche-ich-eine-beschwerde or scan the QR code.
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