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HelpCenter FAQ
Die Richtlinien der Europäischen Union zur Luftreinhaltung verpflichten zur Messung der Konzentrationen bestimmter Schadstoffe in der Luft, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie sich erheblich auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auswirken. Es gibt rechtliche Normen (d. h. Höchstwerte, die nicht überschritten werden dürfen) für folgende Schadstoffe: Schwefeldioxid, Stickoxide und Stickstoffdioxid, Schwebstoffe (sowohl PM10 als auch PM2,5), Blei, Benzol, Kohlenmonoxid, Ozon, Arsen, Cadmium, Nickel und Benzo(a)pyren.
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