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Press Release
PRESSEMITTEILUNG
Kopenhagen, 10 Januar 2002
EUA zieht wichtige Lehren aus der Geschichte im Hinblick auf die Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips in der Politikgestaltung
Aus einer bahnbrechenden Untersuchung der Europäischen Umweltagentur (EUA) sind zwölf wichtige Lehren für Beschlussfassungen gezogen worden. Die Untersuchung befasst sich mit Fällen, die von der Zerstörung der Ozonschicht durch FCKW-Chemikalien bis zur "Rinderwahnsinn"-Epidemie reichen, in denen politische Entscheidungen vor dem Hintergrund wissenschaftlicher Unsicherheit oder überraschender Entwicklungen getroffen oder in denen klare Beweise für die Gefährdung der Bevölkerung und der Umwelt ignoriert worden waren.
Der Bericht Late lessons from early warnings: the precautionary principle 1896-2000 (Späte Lehren aus frühen Warnungen: Das Vorsorgeprinzip 1896-2000), der heute von der EUA veröffentlicht wird, untersucht, wie -- bzw. ob -- das Konzept der Vorsorge in den letzten hundert Jahren von politischen Entscheidungsträgern im Umgang mit der Vielzahl von Risiken angewendet wurde, die Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung und die Umweltsituation in Europa und Nordamerika haben.
Der Bericht kann dazu beitragen, das gegenseitige Verständnis zwischen Europa und den USA bei der Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips in der Politikgestaltung zu verbessern. Die Debatte war bisher von Auseinandersetzungen über die Sicherheit künstlicher Hormone in Rindfleisch und genetisch veränderter Pflanzen und Lebensmittel geprägt.
"Unsere zentrale Schlussfolgerung lautet, dass die sehr schwierige Aufgabe, Innovation zu maximieren und gleichzeitig Risiken für die Bevölkerung und die Umwelt zu minimieren, künftig besser bewältigt werden könnte, wenn die zwölf "späten Lehren", die aus der Vorgeschichte der im Bericht untersuchten Risiken gezogen wurden, beherzigt würden," so Domingo Jiménez-Beltrán, Exekutivdirektor der EUA.
Die 14 Fallstudien des Berichts, die von Sachverständigen des jeweiligen Fachgebiets erstellt wurden, geben viele Beispiele, in denen die Untätigkeit von Behörden teure und unvorhergesehene Konsequenzen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt hatte, oder in denen Frühwarnungen und sogar "laute und späte" Warnungen vor Problemen eindeutig ignoriert worden waren.
Die Folgen daraus reichen vom Tode Hunderttausender Menschen durch Mesotheliome, einer durch Asbest hervorgerufenen Krebserkrankung, bis zur Überfischung der Fanggebiete und dem nachfolgenden Zusammenbruch der Fischerei in Kanada, Kalifornien und Schottland.
Die 12 "späten Lehren", die aus den Fallstudien gezogen wurden, beinhalten Folgendes:
Poul Harremoës, Professor für Umweltwissenschaft und Umwelttechnik an der Technischen Universität Dänemark und Vorsitzender des Autorenteams des Berichts, sagte hierzu:
"Die Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips hat neben der Minderung von negativen Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt weitere Vorzüge, da sowohl mehr Innovation durch technologische Vielfalt und Flexibilität, als auch bessere wissenschaftliche Arbeit angeregt wird."
"Die Fallstudien zeigen, wie schädlich und teuer der Missbrauch oder die Missachtung des Vorsorgeprinzips sein können," fährt Harremoës fort. "Aber übertriebene Vorsorge kann ebenfalls teuer zu stehen kommen, wenn dabei Gelegenheiten für Innovationen verpasst und wissenschaftliche Untersuchungen versäumt werden."
"Wenn auf wissenschaftlicher, politischer und wirtschaftlicher Ebene ein umfassenderer Informationsbestand aus unterschiedlicheren Quellen stärker berücksichtigt wird, kann die Gesellschaft in Zukunft einen wesentlich besseren Ausgleich zwischen Innovationen und ihren Risiken erzielen. Die zwölf aus den Fallstudien gezogenen "späten Lehren" können zu dieser größeren Ausgewogenheit beitragen."
Professor Harremoës fügte hinzu: "Keine dieser Lehren könnte von allein das Dilemma beseitigen, vor dem man steht, wenn bei einer Beschlussfassung die Situation ungewiss ist und gleichzeitig viel auf dem Spiel steht. Die Lehren können weder die Unsicherheit beseitigen, noch die Folgen der Unkenntnis vermeiden. Aber sie könnten zumindest die Chancen erhöhen, dass teure Auswirkungen antizipiert werden, ein besserer Ausgleich zwischen den Vor- und Nachteilen technologischer Innovation erfolgt und eine Minimierung der Kosten, die durch unangenehme Überraschungen verursacht werden, erzielt wird."
Die Fallstudien befassen sich mit der BSE- oder "Rinderwahnsinn"-Krise, dem Einsatz von künstlichen Hormonen und antibiotischen Wirkstoffen zur Förderung des Wachstums bei Nutzvieh, dem Einsatz des Krebs verursachenden künstlichen Hormons DES zur Verhinderung von Fehlgeburten bei Frauen, der Überfischung von Fanggebieten in der nördlichen Hemisphäre, dem Einsatz von medizinischer Bestrahlung, Asbest, FCKWs, PCBs und den Chemikalien Benzol, MTBE (einem Substitut für Blei in Kraftstoffen) und Tributylzinn (einem Bestandteil von Anstrichen zum Schutz vor Fäulnis bei Booten und Schiffen), der chemischen Verunreinigung der Großen Seen in Nordamerika und der Luftverschmutzung durch Schwefeldioxid.
Der Bericht ist ein Beispiel für die Art von Informationen, die benötigt werden, damit die Europäische Union und die EUA-Mitgliedstaaten den Rahmen für eine solide und effektive Politik schaffen und Maßnahmen bestimmen können, die dem Schutz der Umwelt dienen und zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen. Außerdem soll der Bericht die Definition von Schlüsselbegriffen erleichtern, denn die Unstimmigkeiten in diesem Bereich hatten zu den eigentlichen Problemen bei der Anwendung des Vorsorgeprinzips in der Praxis beigetragen.
Herr Jiménez-Beltrán dazu: "Das Vorsorgeprinzip betrifft nicht nur die Europäische Union: seine potenziellen Auswirkungen auf den Handel bedeuten, dass seine Anwendung von globaler Tragweite sein kann. Der aktuelle Dialog zwischen der EU und den USA über die Nutzung und Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips wird zum Teil durch Verwirrung über die Bedeutung der in der Debatte verwendeten Begriffe beeinträchtigt.
"Dieser Bericht soll zu einem besseren Verständnis früherer Entscheidungen bezüglich riskanter Technologien beitragen und dadurch, so hoffen wir, zu einer stärkeren transatlantischen Einigkeit bei künftigen Entscheidungen führen. Der Bericht kann außerdem den Dialog innerhalb der EU und der Vereinigten Staaten unterstützen, wo es bereits nützliche Debatten über Pro und Kontra der Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips gibt."
Die 12 "späten Lehren" lauten im Detail:
Der Bericht kann von der Website der EUA unter der Adresse http://reports.eea.europa.eu/environmental_issue_report_2001_22/en heruntergeladen werden. Gedruckte Exemplare sind auf Anfrage ebenfalls verfügbar.
Anmerkungen für die Redaktion
Das Vorsorgeprinzip ist eine Grundlage für vorsorgliche Maßnahmen bei Beschlussfassungen in Situationen der Unsicherheit und der Unkenntnis, in denen sowohl das Tätigwerden als auch das Untätigbleiben der Behörden potenziell hohe Kosten nach sich ziehen können.
Das Prinzip ist im Vertrag über die Europäische Union verankert. In Europa hat das Prinzip seine größte Unterstützung durch die Mitteilung der Europäischen Kommission über das Vorsorgeprinzip, die Entschließung des Europäischen Parlaments über die Mitteilung sowie die Entschließung des Europäischen Rates von Nizza über das Vorsorgeprinzip erfahren (alle im Jahr 2000 herausgegeben).
Der Bericht Late lessons from early warnings: the precautionary principle 1896-2000 (Späte Lehren aus frühen Warnungen: Das Vorsorgeprinzip 1896-2000) wird von der EUA als Environmental Issue Report (Bericht der Umweltthemen-Serie) Nr. 22 veröffentlicht. Im Frühjahr 2002 wird der Bericht außerdem von Earthscan Publications Ltd veröffentlicht. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Adresse http://www.earthscan.co.uk/home.htm.
Über die EUA
Die Europäische Umweltagentur setzt ihre Bemühungen daran, durch die rechtzeitige Bereitstellung von sachdienlichen und zuverlässigen themenspezifischen Informationen für Entscheidungsträger und für die breite Öffentlichkeit eine nachhaltige Entwicklung zu fördern und zu einer deutlichen, messbaren Verbesserung in der Umwelt Europas beizutragen. Die Agentur, die 1990 von der Europäischen Union (EU) durch die Verordnung 1210/90 des Rates (geändert durch die Verordnung 933/1999) errichtet wurde, ist Schaltstelle des Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes (EIONET), einem Netz von ca. 600 Umweltgremien und -institutionen in ganz Europa.
Die EUA mit Sitz in Kopenhagen hat ihre Tätigkeit 1994 aufgenommen. Sie steht allen Ländern offen, die ihre Ziele teilen und in der Lage sind, an ihrer Tätigkeit mitzuwirken. Seit dem 1. Januar 2002 hat die Agentur 29 Mitgliedsländer. Hierbei handelt es sich um die 15 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen und Liechtenstein, die Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraumes sind, und 11 der 13 Länder Mittel- und Osteuropas und des Mittelmeerraums, die sich um den Beitritt zur EU bemühen: Bulgarien, Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien, Slowenien und die Slowakische Republik. Ihre Mitgliedschaft macht die EUA zur ersten Einrichtung der EU, die die beitrittswilligen Länder aufgenommen hat. Es wird erwartet, dass die beiden übrigen Beitrittskandidaten -- Polen und die Türkei -- in den kommenden Monaten ihre Abkommen zur Mitgliedschaft ratifizieren. Damit steigt die Mitgliederzahl der Agentur auf insgesamt 31 Staaten.
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